Revision des Schweizerischen Erbrechts

Ariel Davidoff

Am 10. Mai 2017 hat der Bundesrat eine Medienmitteilung zur laufenden Reform hinsichtlich der Modernisierung des Schweizer Erbrechts veröffentlicht. Zu den neuen Gesetzgebungsvorhaben und Änderungen haben wir die Anwälte Cla Koenz und Leonhard Toenz von Altenburger Ltd. legal + tax befragt.

Neugestaltung und Modernisierung des Schweizerischen Erbrechts

Das heutige Schweizer Erbrecht stammt aus dem Jahre 1907 und wurde seither nur punktuell revidiert und ist deshalb in vielen Bereichen überholt. Aufgrund neu auftretender Familienformen wurde eine Revision einschlägiger Regelungen überfällig. Das neue Gesetzgebungsvorhaben sieht folgende wesentliche Änderungen vor:

Änderung der Pflichtteile

Nach heutigem Recht kann der Erblasser nur beschränkt über sein Vermögen verfügen, da das Gesetz auf dem Nachlass eine zwingende Quote für die Kinder, den überlebenden Ehegatten und – unter gewissen Umständen – den Eltern, vorsieht. Über diese Quoten kann sich der Erblasser durch Verfassen eines Testaments nicht hinwegsetzen. Damit der Erblasser über einen höheren Teil des Nachlasses frei verfügen kann, schlägt der Bundesrat eine Anpassung des Pflichtteilsrechts vor, indem den Kindern inskünftig nur die Hälfte anstatt drei Viertel ihres gesetzlichen Erbteils (d.h. der Anteil am Nachlass, der für jeden Erben bestimmt ist, sofern der Erblasser nicht über sein Vermögen verfügt) und dem überlebenden Ehegatten nur ein Viertel anstatt die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils eingeräumt wird. Zudem soll der gegenwärtige Pflichtteil der Eltern (die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils) gänzlich gestrichen werden. Allerdings ist die Höhe der vorgeschlagenen Pflichtteile nach wie vor umstritten und sie wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren Gegenstand der Debatte sein.

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Revision des Schweizerischen Erbrechts von Ariel Davidoff