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Revision des Schweizerischen Erbrechts

Revision des Schweizerischen Erbrechts von Ariel Davidoff

Revision des Schweizerischen Erbrechts: Der Bundesrat modernisiert ein über hundert Jahre altes Gesetz.

Am 10. Mai 2017 informierte der Bundesrat über die laufende Reform. Es geht um die Modernisierung des Schweizer Erbrechts. Wir haben dazu zwei Anwälte befragt. Cla Koenz und Leonhard Toenz von Altenburger Ltd. legal + tax erklären die wichtigsten Punkte.

Warum eine Reform nötig ist

Das heutige Erbrecht stammt aus dem Jahr 1907. Seither wurde es nur punktuell revidiert. Deshalb ist es in vielen Bereichen überholt. Zudem sind neue Familienformen entstanden. Eine Revision war daher überfällig. Das Erbrecht soll nun flexibler werden.

Änderung der Pflichtteile

Nach heutigem Recht ist der Erblasser stark gebunden. Das Gesetz sichert feste Quoten zu: den Kindern, dem überlebenden Ehegatten und teils den Eltern. Über diese Pflichtteile kann ein Testament nicht hinweggehen. Der Bundesrat will dem Erblasser mehr Freiheit geben. Deshalb sollen die Pflichtteile sinken. Die Kinder erhalten künftig nur die Hälfte statt drei Viertel ihres gesetzlichen Erbteils. Der Ehegatte erhält nur ein Viertel statt die Hälfte. Zudem soll der Pflichtteil der Eltern ganz entfallen. Die genaue Höhe bleibt jedoch umstritten. Sie wird im weiteren Verfahren noch debattiert.

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