Tücken bei der Nachlassplanung: Warum die Gleichbehandlung der Nachkommen zur Falle werden kann.
Viele Kunden verzichten auf spezialisierte Berater. Sie wollen Kosten sparen. Zudem soll Privates privat bleiben. Oft wirkt die eigene Nachlassplanung auch einfach genug. Professionelle Beratung erscheint dann unnötig. Wir haben deshalb Oliver Arter von der Zürcher Kanzlei FRORIEP gefragt. Er zeigt die wichtigsten Tücken bei der Nachlassplanung auf.
Gleichbehandlung der Nachkommen
Für viele Eltern ist die Gleichbehandlung zentral. Werden Vermögenswerte schon zu Lebzeiten übertragen, achtet man auf Gleichzeitigkeit. Auch der Wert soll gleich sein. Doch genau hier lauert Streitpotential. Ein Beispiel zeigt das Problem. Ein Kind erhält eine Liegenschaft oder das Familienunternehmen. Das andere erhält einen entsprechenden Geldbetrag. Bei der späteren Erbteilung werden diese Schenkungen jedoch unterschiedlich angerechnet.
Nominalwert gegen Verkehrswert
Das Gesetz verlangt eine Ausgleichung. Jeder Erbe muss also anrechnen, was er zu Lebzeiten auf Anrechnung erhielt. Die Anrechnung erfolgt aber unterschiedlich. Wer Bargeld erhielt, bringt grundsätzlich den Nominalwert ein. Wer eine Liegenschaft erhielt, bringt dagegen den Verkehrswert am Todestag ein. Damit zählen Wertveränderungen der Liegenschaft bis zum Todestag mit. Beim Geld bleibt es dagegen meist beim ursprünglichen Betrag.
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