Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat im Frühling 2019 einen Vorentwurf in die Vernehmlassung geschickt, mit dem Ziel, bei selbstgenutztem Wohneigentum für den Hauptwohnsitz künftig auf eine Besteuerung des Eigenmietwerts zu verzichten. Wir haben Heini Rüdisühli und Alexandra Hirt von der Anwaltskanzlei Lenz & Staehelin gebeten, uns über die Konsequenzen zu berichten.
Abschaffung des Eigenmietwerts – Quo Vadis?
Ariel Davidoff
