Die EuErbVO regelt grenzüberschreitende Erbfälle in den teilnehmenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie bestimmt insbesondere das zuständige Gericht und das anwendbare Erbrecht. Zudem erleichtert sie die Anerkennung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden.
Bedeutung der EuErbVO für die Schweiz
Für die Schweiz ist diese Regelung besonders wichtig. Einerseits leben viele Staatsangehörige aus EU-Ländern in der Schweiz. Andererseits wohnen zahlreiche Schweizerinnen und Schweizer in einem EU-Mitgliedstaat.
Daher entstehen viele Erbfälle mit Verbindungen zur Schweiz und zur Europäischen Union. Schweizer Juristinnen und Juristen müssen die Verordnung deshalb bei ihrer Beratung berücksichtigen.
Das Grundkonzept der Verordnung
Die EuErbVO folgt einem klaren Grundsatz. Ein Erbfall soll grundsätzlich durch ein zuständiges Gericht und nach einem anwendbaren Recht behandelt werden. Ausserdem können Berechtigte ihren Status mit dem Europäischen Nachlasszeugnis in anderen Mitgliedstaaten nachweisen.
Weitere Informationen zur EuErbVO
Weitere Einzelheiten enthält das Factsheet zur Europäischen Erbrechtsverordnung.
Zudem ist der vollständige Verordnungstext auf EUR-Lex verfügbar. Schliesslich bietet das Europäische Justizportal weitere Informationen zum internationalen Erbrecht.







