Folgen der Europäische Erbrechtsverordnung – EuErbVO

Ariel Davidoff

Die EuErbVO vereinheitlicht die Behandlung von Erbfällen mit Auslandsbezug innerhalb der Europäischen Union.

Wegen dem außerordentlich hohem Ausländeranteil an der Schweizer Bevölkerung, wobei der überwiegende Teil aus EU-Ländern stammt, als auch weil sehr viele Schweizer im Ausland und in Ländern der EU leben, gibt es eine sehr grosse Anzahl von länderübergreifenden Erbfällen mit Bezug zur Schweiz und EU und somit ist die EuErbVO auch von den Schweizer Juristen zu berücksichtigen.

Das Grundkonzept der EuErbVO lässt sich wie folgt beschreiben: ein Erbfall, ein Gericht, ein Recht, ein Europäisches Nachlasszeugnis.

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