Stiftungsräte sind oft Experten auf ihrem Stiftungsfachgebiet, kennen sich jedoch häufig weniger gut in Finanzthemen aus. Der Stiftungsrat trägt aber die Gesamtverantwortung für die Stiftung und in diesem Rahmen können Stiftungsräte, insbesondere auch im Bereich von Vermögensverwaltungsentscheiden, persönlich haftbar gemacht werden. Wir haben Herrn RA Walter H. Boss, Bratschi Wiederkehr & Buob, daher gebeten, für uns die wichtigsten Punkte betreffend Haftung von Stiftungsräten zusammenzufassen.
Haftungsfragen im Stiftungsrat und dessen Auftrag
Ariel Davidoff
