Ein Vorsorgeauftrag bestimmt, wer Sie bei einer Urteilsunfähigkeit vertreten soll. Damit wahren Sie Ihre Selbstbestimmung nach einer Krankheit oder einem Unfall.
Ohne Vorsorgeauftrag gelten die gesetzlichen Vertretungsregeln. Ehegatten und eingetragene Partner besitzen unter bestimmten Voraussetzungen ein beschränktes Vertretungsrecht.
Für ausserordentliche Vermögensgeschäfte benötigen sie jedoch die Zustimmung der KESB. Dazu kann beispielsweise der Verkauf einer Liegenschaft gehören. Falls keine geeignete Vertretung besteht, kann die KESB eine Beistandschaft anordnen.
Was ist ein Vorsorgeauftrag?
Eine handlungsfähige Person kann eine natürliche oder juristische Person mit ihrer Vertretung beauftragen. Der Auftrag gilt für den Fall einer vorübergehenden oder dauerhaften Urteilsunfähigkeit.
Sie können eine Vertrauensperson oder eine geeignete Fachperson einsetzen. Zudem können Sie eine Ersatzperson bestimmen. Diese übernimmt die Aufgaben, falls die erste Person ausfällt.
Was können Sie im Vorsorgeauftrag regeln?
Der Vorsorgeauftrag kann drei zentrale Bereiche umfassen:
- Personensorge: Sie betrifft die Betreuung, Wohnsituation und weitere persönliche Angelegenheiten.
- Vermögenssorge: Sie umfasst Rechnungen, Bankgeschäfte, Steuern und die Verwaltung des Vermögens.
- Rechtsvertretung: Sie regelt die Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten und Vertragspartnern.
Sie können alle Bereiche derselben Person übertragen. Alternativ können Sie die Aufgaben auf mehrere Personen verteilen.
Medizinische Behandlungswünsche sollten Sie zusätzlich in einer Patientenverfügung festhalten. Deshalb müssen beide Dokumente inhaltlich aufeinander abgestimmt sein.
Klare Weisungen und ausreichender Spielraum
Ein guter Vorsorgeauftrag beschreibt die Aufgaben möglichst klar. Beispielsweise können Sie bestimmte Anlageformen oder andere Geschäfte ausdrücklich ausschliessen.
Zudem können Sie den Beizug von Hilfspersonen erlauben. Ausserdem sollten Sie die Entschädigung der beauftragten Person regeln.
Dennoch braucht die Vertretung einen angemessenen Handlungsspielraum. Dadurch kann sie auf veränderte Lebensumstände und unvorhergesehene Situationen reagieren.
Welche Form müssen Sie beachten?
Sie können den Vorsorgeauftrag vollständig von Hand schreiben, datieren und unterzeichnen. Alternativ kann eine Urkundsperson den Auftrag öffentlich beurkunden.
Ein am Computer verfasstes und lediglich unterschriebenes Dokument erfüllt die gesetzliche Form nicht. Deshalb sollten Sie die Formvorschriften sorgfältig beachten.
Wann wird der Vorsorgeauftrag wirksam?
Der Vorsorgeauftrag tritt nicht automatisch in Kraft. Zuerst prüft die KESB die Urteilsunfähigkeit und die Gültigkeit des Dokuments.
Zudem prüft sie die Eignung und Bereitschaft der beauftragten Person. Anschliessend erklärt die KESB den Auftrag für wirksam. Erst danach darf die eingesetzte Person handeln.
Aufbewahrung und regelmässige Kontrolle
Bewahren Sie das Original an einem sicheren und auffindbaren Ort auf. Zudem können Sie den Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt registrieren lassen.
Überprüfen Sie den Vorsorgeauftrag regelmässig. Besonders wichtig ist dies nach einer Heirat, Trennung oder erheblichen Vermögensveränderung.
Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie in den Artikeln 360–369 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs. Zudem bietet die KESB weitere Informationen zum Vorsorgeauftrag.
Ein Vorsorgeauftrag bestimmt, wer Sie bei einer Urteilsunfähigkeit vertreten soll. Damit wahren Sie Ihre Selbstbestimmung nach einer Krankheit oder einem Unfall.
Ohne Vorsorgeauftrag gelten die gesetzlichen Vertretungsregeln. Ehegatten und eingetragene Partner besitzen unter bestimmten Voraussetzungen ein beschränktes Vertretungsrecht.
Für ausserordentliche Vermögensgeschäfte benötigen sie jedoch die Zustimmung der KESB. Dazu kann beispielsweise der Verkauf einer Liegenschaft gehören. Falls keine geeignete Vertretung besteht, kann die KESB eine Beistandschaft anordnen.
Was ist ein Vorsorgeauftrag?
Eine handlungsfähige Person kann eine natürliche oder juristische Person mit ihrer Vertretung beauftragen. Der Auftrag gilt für den Fall einer vorübergehenden oder dauerhaften Urteilsunfähigkeit.
Sie können eine Vertrauensperson oder eine geeignete Fachperson einsetzen. Zudem können Sie eine Ersatzperson bestimmen. Diese übernimmt die Aufgaben, falls die erste Person ausfällt.
Was können Sie im Vorsorgeauftrag regeln?
Der Vorsorgeauftrag kann drei zentrale Bereiche umfassen:
- Personensorge: Sie betrifft die Betreuung, Wohnsituation und weitere persönliche Angelegenheiten.
- Vermögenssorge: Sie umfasst Rechnungen, Bankgeschäfte, Steuern und die Verwaltung des Vermögens.
- Rechtsvertretung: Sie regelt die Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten und Vertragspartnern.
Sie können alle Bereiche derselben Person übertragen. Alternativ können Sie die Aufgaben auf mehrere Personen verteilen.
Medizinische Behandlungswünsche sollten Sie zusätzlich in einer Patientenverfügung festhalten. Deshalb müssen beide Dokumente inhaltlich aufeinander abgestimmt sein.
Klare Weisungen und ausreichender Spielraum
Ein guter Vorsorgeauftrag beschreibt die Aufgaben möglichst klar. Beispielsweise können Sie bestimmte Anlageformen oder andere Geschäfte ausdrücklich ausschliessen.
Zudem können Sie den Beizug von Hilfspersonen erlauben. Ausserdem sollten Sie die Entschädigung der beauftragten Person regeln.
Dennoch braucht die Vertretung einen angemessenen Handlungsspielraum. Dadurch kann sie auf veränderte Lebensumstände und unvorhergesehene Situationen reagieren.
Welche Form müssen Sie beachten?
Sie können den Vorsorgeauftrag vollständig von Hand schreiben, datieren und unterzeichnen. Alternativ kann eine Urkundsperson den Auftrag öffentlich beurkunden.
Ein am Computer verfasstes und lediglich unterschriebenes Dokument erfüllt die gesetzliche Form nicht. Deshalb sollten Sie die Formvorschriften sorgfältig beachten.
Wann wird der Vorsorgeauftrag wirksam?
Der Vorsorgeauftrag tritt nicht automatisch in Kraft. Zuerst prüft die KESB die Urteilsunfähigkeit und die Gültigkeit des Dokuments.
Zudem prüft sie die Eignung und Bereitschaft der beauftragten Person. Anschliessend erklärt die KESB den Auftrag für wirksam. Erst danach darf die eingesetzte Person handeln.
Aufbewahrung und regelmässige Kontrolle
Bewahren Sie das Original an einem sicheren und auffindbaren Ort auf. Zudem können Sie den Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt registrieren lassen.
Überprüfen Sie den Vorsorgeauftrag regelmässig. Besonders wichtig ist dies nach einer Heirat, Trennung oder erheblichen Vermögensveränderung.
Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie in den Artikeln 360–369 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs. Zudem bietet die KESB weitere Informationen zum Vorsorgeauftrag.







