Immer wieder können Situationen auftreten oder Unfälle geschehen, die zur Folge haben, dass Personen kurz- oder langfristig nicht entscheidungsfähig sind. In solchen Fällen tritt ein vom Schweizer Gesetzgeber vorgesehener Mechanismus in Kraft, bei welchem die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eingreift. Dies auch dann, wenn z.B. Ehepartner dazu geeigneter wären. Mit dem Instrument des Vorsorgeauftrages kann dieser Prozess so gesteuert werden, dass Personen des eigenen Vertrauens miteinbezogen werden. Wir haben Dr. Balz Hösly von der renommierten Zürcher Kanzlei MME gebeten, die wichtigsten Punkte über das Thema zu erläutern.
Vorsorgen und Erben – Die Regeln des Vorsorgeauftrags
Ariel Davidoff
