Mit der Inkraftsetzung des FIDLEG und des FINIG versucht die Schweiz, ihre Regulierung der Finanzdienstleistungen derjenigen der EU anzupassen. Wir haben Prof. Dr. Rolf H. Weber, Prof. em. an der Universität Zürich, und Dr. Florian S. Jörg, beide Rechtsanwälte bei Bratschi AG, gefragt, was das FIDLEG auch im Vergleich zu MIFID II den Kunden und den Anbietern bringt.
Neue Anlegerschutz-Regulierungen vor der Türe
In der Europäischen Union (EU) und in der Schweiz hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren versucht, durch ein engeres Geflecht an Regulierungen den Schutz der Anleger und Investoren im Finanzmarktbereich zu verbessern. Neben den Anlegerschutz-Anliegen geht es auch um die erhöhte Marktintegrität, die verbesserte Transparenz und die erleichterte grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung.
In der EU ist im Jahre 2018 die (zweite) Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive, MiFID II) in Kraft getreten, die von den Schweizer Finanzinstituten, die im Ausland mit Kunden in Kontakt treten, zu beachten ist. Im Sinne eines Nachvollzugs hat die Schweiz mit Blick auf die Äquivalenz der Regulierungen nach jahrelangen Arbeiten im Sommer 2018 das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) verabschiedet; dieses Gesetz wird – mit einzelnen verlängernden Übergangsbestimmungen – ab anfangs 2020 anwendbar sein.
Das FIDLEG beabsichtigt, den Kundenschutz auf dem Schweizer Finanzmarkt zu stärken, gleichzeitig aber auch die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes zu fördern und vergleichbare Voraussetzungen für das Erbringen von grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen zu schaffen. Zentrale Elemente sind ausreichende Informationen über die angebotenen Finanzprodukte und die Finanzdienstleister; konkret geht es um die Angemessenheit und die Eignung von Finanzdienstleistungen für den Kunden im Lichte seiner individuellen Umstände.