Das Ende der Inhaberaktie und neue strafrechtliche Sanktionen

Ariel Davidoff

Das Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke ist am 1. November 2019 in Kraft getreten. Dies führt zu folgenden Änderungen im OR und StGB und zwar für jede AG und jede GmbH: (i) Die Inhaberaktie wird abgeschafft, (ii) das Nicht- bzw. vorschriftswidrige Führen des Aktienbuches bzw. die Nicht-Meldung der wirtschaftlich berechtigten Person ist strafrechtlich sanktioniert und (iii) ein endgültiger Verlust der Rechte an Aktien ist möglich geworden. Wir haben die Zürcher Anwaltskanzlei Kuoni Rechtsanwälte gebeten, die wichtigsten Änderungen zu würdigen.

Inhaberaktien nur noch in zwei Ausnahmefällen: Inhaberaktien sind zukünftig nur noch zulässig, wenn (i) die Gesellschaft Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert hat oder (ii) die Inhaberaktien als Bucheffekten ausgestaltet und bei einer Verwahrungsstelle in der Schweiz hinterlegt oder im Hauptregister eingetragen (worden) sind. In diesen Ausnahmefällen besteht die geforderte Transparenz bereits aufgrund bestehender Vorschriften im FinfraG bzw. BEG.

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Das Ende der Inhaberaktie und strafrechtliche Sanktionen von Ariel Davidoff