Steuerliche Fallgruben in der Nachfolge privater Unternehmen

Ariel Davidoff

Die Nachfolgeplanung für privat gehaltene Unternehmen ist aus verschiedenen Gründen ein anspruchsvoller und langwieriger Prozess, wobei verschiedene Stakeholder und Interessen aufeinanderprallen. Daneben gibt es etliche Fallgruben zu beachten. Wir haben Kuno Sutter und Samuel Bussmann des Anwalts- und Steuerberatungsunternehmens MME in Zürich und Zug gebeten, dazu Stellung zu nehmen.

Besitzt eine natürliche Person einen Betrieb als Einzelunternehmen, in Form einer Beteiligung an einer Personengesellschaft oder einer Gesellschaft im Geschäftsvermögen, erfolgt die Besteuerung des Veräusserungserlöses nach dem Buchwertprinzip; das bedeutet, dass die Differenz zwischen Verkaufserlös und Buchwert des Betriebs bzw. der Beteiligung steuerbaren Gewinn darstellt, der beim Veräusserer als Einkommen von der Einkommenssteuer erfasst wird und auch den Sozialversicherungsabgaben unterliegt.

Hält die natürliche Person die Unternehmensbeteiligung hingegen im Privatvermögen, so unterliegt ein allfälliger Kapitalgewinn nach Schweizer Steuerrecht grundsätzlich nicht der Einkommenssteuer und auch nicht den Sozialabgaben – vorausgesetzt, man fällt nicht in eine der nachstehend erläuterten Fallgruben, welche aus der grundsätzlichen Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne ein steuerbares Ereignis machen.
Read more

Steuerliche Fallgruben in der Nachfolge privater Unternehmen von Ariel Davidoff